Der Einstieg in das Gerätetauchen im Pool oder im Flachwasserbereich bis maximal 10 m Tauchtiefe, um mit dem Tauchausbilder oder den Eltern kleinere Tauchgänge zu erleben.
Sonderregelungen für Junior Diver *** ab dem vollendeten 14. Lebensjahr:
Bei Vorlage des Jugendtaucher *** und mindestens 10 Tauchgängen in den letzten 15 Monaten kann der/die Schüler/in an einem sogenannten Cross Over zum Taucher * teilnehmen. Es müssen alle Übungsteile in Theorie und Praxis den derzeit gültigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Instructor entscheidet nach eingehender Überprüfung der Unterlagen über die noch zu ergänzenden Theorie- und Praxislektionen.